Die 3-Semester-Regel ist durch §15 Abs. 9 a) der Prüfungsordnung geregelt.
Sie ist eine essentielle Regelung des Studiengangs, die für alle Module des Pflichtbereichs gilt. Eine Nichtbeachtung kann zur Exmatrikulation führen.
Die Regelung besagt, dass Sie den ersten Prüfungsversuch in einem Modul spätestens 3 Semester nach dem Semester antreten müssen, in dem das Modul auf dem Studienverlaufsplan steht.
Wichtig: Die 3-Semester-Regel bezieht sich nicht auf den Zeitpunkt, zu dem ein Modul erfolgreich abgeschlossen werden muss, sondern auf den spätesten Zeitpunkt für den Erstversuch!
Beispiel:
Das Modul Bio I/A ist im Studienverlaufsplan dem 1. Semester zugeordnet. Sie haben nach dem ersten Semester drei Semester Zeit, den ersten Prüfungsversuch zu absolvieren. Das heißt, dass Sie spätestens im 4. Semester den ersten Prüfungsversuch unternehmen müssen. Da das Modul Bio I/A immer nur im Wintersemester angeboten wird, müssen Sie spätestens im 3. Semester die Prüfungsvoraussetzungen erbringen.