skip to content

Wahlpflichtmodule I und II


Die Wahlpflichtmodule I und II (MN-B-WP I und MN-B-WP II) sind jeweils 8-wöchige Blockveranstaltungen (inkl. 1 Woche Vorbereitungszeit, s.a. Zeitpläne). Die Kontaktzeiten können bzgl. der Verteilung auf die einzelnen Veranstaltungsformen (Vorlesung, Übung, Seminar) variieren. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Modulbeschreibung. Beachte: Eine Abmeldung von Modulen ist nur vor Beginn des jeweiligen Moduls möglich. Wenden Sie sich hierzu an die Koordinatorin für Studium und Lehre Dr.' Ann-Katrin Ullrich.

Wichtiger Hinweis: Die Modulbeschreibungen MN-B-WP I und MN-B-WP II für laufende bzw. vergangene Semester dienen "nur" der groben Orientierung in Bezug auf das zukünftige Modulangebot, da sowohl das generelle Angebot von Modulen als auch deren spezifische Inhalte in aufeinanderfolgenden Winter- bzw. Sommersemestern variieren können. Bitte beachten Sie daher unbedingt, auf welches Semester sich die jeweilige Modulbeschreibung bezieht (erkennbar an den Klausurterminen).

Zulassung zum Wahlpflichtbereich
Gemäß Anhang 1 der Prüfungsordnung kann das Wahlpflichtstudium erst aufgenommen werden, wenn die 12 Module des Pflichtbereichs erfolgreich abgeschlossen wurden.

Unter bestimmten Bedingungen können Sie die vorzeitige Zulassung zum Wahlpflichtbereich beantragen, obwohl Sie die oben genannte Voraussetzung nicht erfüllen. Ihrem Antrag wird gemäß Beschluss des Prüfungsausschusses unter folgenden Bedingungen stattgegeben:

  1. Für alle 12 Module des Pflichtbereichs liegen Prüfungsvoraussetzungen vor.
  2. Mindestens 8 der 12 Module sind erfolgreich abgeschlossen.

Wenn Sie vorzeitig zum Wahlpflichtbereich zugelassen werden möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail ausschließlich über Ihren S-Mail-Account an das BSc-Prüfungsamt (biobachelor-paSpamProtectionuni-koeln.de) mit einem formlosen Antrag.
Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, stellen Sie Ihren Antrag bitte nur dann, wenn Sie spätestens zum Stichtag beide genannten Bedingungen erfüllen (können).

Stichtage für die Antragstellung sind jeweils

  • Für die WP-Module des Wintersemesters: 15. September, 23:59 Uhr
  • Für die WP-Module des Sommersemesters: 15. März, 23:59 Uhr

 

Hinweis zum Verbesserungsversuch:
Gemäß § 18 Abs. 5 Satz 4 der Prüfungsordnung vom 08.01.2024 kann für beide Klausuren der Wahlpflichtmodule I und II jeweils ein Verbesserungsversuch beantragt werden. Dieser Antrag ist spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe der vorläufigen Ergebnisse im Prüfungsamt zu stellen. Der Verbesserungsversuch hat zum nächsten Prüfungstermin stattzufinden. Ein Verbesserungsversuch verfällt, wenn dieser aufgrund von Krankheit oder aus einem anderen Grund nicht wahrgenommen werden kann. Gewertet wird die bessere der beiden Prüfungsleistungen.

Modulbeschreibungen Wintersemester MN-B-WP I und MN-B-WP II

1. Semesterhälfte

2. Semesterhälfte

Modulbeschreibungen Sommersemester MN-B-WP I und MN-B-WP II

1. Semesterhälfte

2. Semesterhälfte

To top of page