Prüfungsamt
Welche Bescheinigungen kann das Prüfungsamt ausstellen?
- Gesiegeltes Transcript of Records (Scan oder Papier)
- Bescheinigung über den voraussichtlichen Studienabschluss
- Bescheinigung über den erfolgreichen Studienabschluss
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Bescheinigung: Berufspraktikum = Pflichtveranstaltung
Welche Bescheinigungen kann das Prüfungsamt nicht ausstellen?
- Äquivalenzbescheinigung (wird ausgestellt von der Universität, an die gewechselt wird)
- Immatrikulations-/Exmatrikulationsbescheinigungen (wird ausgestellt vom Studierendensekretariat)
- Einstufungsbescheinigung (wird ausgestellt vom Beauftragten für die Anerkennung von Leistungen)
Beantragung Urlaubssemester
Wie und wann kann ich ein Urlaubssemester beantragen?
Alle wichtigen Informationen zum Thema Urlaubssemester finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariates hier.
Ausländische Studierende
Deutsch ist nicht meine Muttersprache. Welches Sprachniveau wird für das Studium vorausgesetzt?
Ich komme aus dem Ausland und möchte mich um einen Studienplatz bewerben. Wo kann ich mich informieren?
Wenn Sie aus dem Ausland kommen und sich in Köln um einen Studienplatz bewerben möchten, ist das International Office Ihre erste Anlaufstelle.
Anerkennung von Leistungen
Fragen und Antworten zur Anerkennung von Leistungen finden Sie hier