Prüfungsamt
Welche Bescheinigungen kann das Prüfungsamt ausstellen?
- Gesiegeltes Transcript of Records (Scan oder Papier)
- Bescheinigung über den voraussichtlichen Studienabschluss
- Bescheinigung über den erfolgreichen Studienabschluss
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Bescheinigung: Berufspraktikum = Pflichtveranstaltung
Welche Bescheinigungen kann das Prüfungsamt nicht ausstellen?
- Äquivalenzbescheinigung (wird ausgestellt von der Universität, an die gewechselt wird)
- Immatrikulations-/Exmatrikulationsbescheinigungen (wird ausgestellt vom Studierendensekretariat)
- Einstufungsbescheinigung (wird ausgestellt vom Beauftragten für die Anerkennung von Leistungen)
Kann das Prüfungsamt mir ein Dokument ausstellen, das meine erbrachten Leistungen bis jetzt bestätigt, oder ist das ‚nur‘ das Transcript of Records?
Das ToR ist der offizielle Leistungsnachweis für den Studiengang. Solange Sie nicht abgeschlossen haben, werden alle Leistungen, auch die Fehlversuche, darin dokumentiert. In den Öffnungszeiten des Prüfungsamts können Sie sich das Dokument in Papierform mit Siegel abholen. Die pdf-Version ist elektronisch gesiegelt und in dieser Form als Nachweis gültig.
Ist das richtig, dass wenn ich offiziell abbreche, ich mich im gleichen Studiengang nochmal bewerben kann?
Wenn Sie sich für den BSc Biologie an der UzK exmatrikulieren, so lange Sie noch keine Prüfung "endgültig nicht bestanden" haben, können Sie sich wieder auf einen Platz in diesem Studiengang bewerben, egal an welcher deutschen Universität. Die Regularien hierfür erfragen Sie am besten beim jeweiligen Studienrendensekretariat.
Die Bedingungen hierfür sind, dass Sie weder ein Modul (und damit den Studiengang) "endgültig nicht bestanden" haben (gilt für alle dt. Unis und für alle Studiengänge mit Biologiebezug) noch gegen die 3-Semester-Regel verstoßen haben (gilt für die UzK).
Haben Sie den BSc Biologie "endgültig nicht bestanden" können Sie also im Regelfall auch nicht BA Biologie, BSc Biochemie usw. studieren.
Wenn ich alle Joker verwendet habe und dann noch einen Fehlversuch unternehme, ist es mir nicht mehr möglich an einer anderen Hochschule in Deutschland mein Studium zu beenden, richtig? Bin ich dann sofort exmatrikuliert oder nach dem WS 24/25 raus?
Den letzten Joker, der Ihnen zur Verfügung steht, müssen Sie nutzen, um einen Fehlversuch zu "heilen". Danach würde jeder weitere Fehlversuch zur Exmatrikulation führen. In der Regel geschieht dies zum Ende des Semesters, in dem die "enb"-Prüfung unternommen wurde
Kann ich mich exmatrikulieren und anschließend wieder auf einen Studienplatz im BSc Biologie bewerben?
Für einen Neustart in Köln müssten Sie sich exmatrikulieren und regulär über das Studierendensekretariat bewerben, ggf. auch für einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester. Bitte beachten Sie, dass bei einer erneuten Immatrikulation in der Regel neben den vor der Exmatrikulation erbrachten Studienleistungen auch alle ggf. unternommenen Fehlversuche automatisch übernommen werden.
Wie die Anerkennung von Studienleistungen bei einem Wechsel an eine andere Universität geregelt ist, erfahren Sie dort. Bei Studierenden, die an die Universität zu Köln wechseln, werden auf Antrag grundsätzlich nur die Leistungen anerkannt. Fehlversuche fallen weg.
Beantragung Urlaubssemester
Wie und wann kann ich ein Urlaubssemester beantragen?
Alle wichtigen Informationen zum Thema Urlaubssemester finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariates hier.
Kann/muss ich an Prüfungen teilnehmen, wenn ich mich im Urlaubssemester befinde und wie melde ich mich zu diesen an?
Beurlaubte Studierende sind gemäß Hochschulgesetz (HG § 48 Abs. 5) grundsätzlich nicht berechtigt, Studien- oder Prüfungsleistungen zu erbringen. Ausnahmen, die Sie zu einer Prüfungsteilnahme berechtigen, finden Sie hier. Wenn Sie unter eine dieser Ausnahmen fallen und an einer Prüfung teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte rechtzeitig beim Prüfungsamt, damit Sie zur entsprechenden Prüfung angemeldet werden können. Eine eigenständige Anmeldung in KLIPS ist aus technischen Gründen nicht möglich. Teilnahmeverpflichtungen (beispielsweise PO §15 Abs 9) sind für die Dauer der Beurlaubung ausgesetzt.
Ausländische Studierende
Deutsch ist nicht meine Muttersprache. Welches Sprachniveau wird für das Studium vorausgesetzt?
Ich komme aus dem Ausland und möchte mich um einen Studienplatz bewerben. Wo kann ich mich informieren?
Wenn Sie aus dem Ausland kommen und sich in Köln um einen Studienplatz bewerben möchten, ist das International Office Ihre erste Anlaufstelle.
Mentoring-Programm
Was sollte ich über das Mentoring-Programm wissen?
Ausführliche Informationen zum Mentoring-Programm finden Sie hier.
Ich habe die Kontaktdaten meines Mentors/meiner Mentorin verloren, oder mir wurde kein*e Mentor*in zugelost. An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich für die Zulosung einer/eines Mentor*in bitte an das Prüfungsamt. Wenn Sie die Kontaktdaten verloren haben, kann Ihnen ebenfalls das Prüfungsamt weiterhelfen.
Mein*e Mentor*in kann aus triftigen Gründen nicht am Abschlusskolloquium teilnehmen. Ein Ausweichtermin ist nicht möglich. Was muss ich tun?
Sollte eine Terminfindung nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt, indem Sie die Situation schildern. Das Prüfungsamt wird den Sachverhalt prüfen und Ihnen eine*n neue*n Mentor für das Abschlusskolloquium zulosen.
Ich kann meine*n Mentor*in seit geraumer Zeit telefonisch, per Mail und persönlich nicht erreichen. Was muss ich tun?
Wenn Sie bei sehr dringlichen Angelegenheiten Ihre*n Mentor*in auf keinem Wege erreichen können, weden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. Dieses wird der Sache nachgehen und Ihnen ggf. eine*n neue*n Mentor*in zulosen.
Mein*e Mentor*in ist nicht mehr an der UzK tätig. Wie erhalte ich eine*n neue*n Mentor*in?
Bitte melden Sie sich per Mail an das Prüfungsamt. Dieses wird Ihnen in dem Fall eine*n neue*n Mentor*in zulosen.
Anerkennung von Leistungen
Fragen und Antworten zur Anerkennung von Leistungen finden Sie hier