Beantragung Urlaubssemester
Wie und wann kann ich ein Urlaubssemester beantragen?
Alle wichtigen Informationen zum Thema Urlaubssemester finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariates hier.
Kann/muss ich an Prüfungen teilnehmen, wenn ich mich im Urlaubssemester befinde und wie melde ich mich zu diesen an?
Beurlaubte Studierende sind gemäß Hochschulgesetz (HG § 48 Abs. 5) grundsätzlich nicht berechtigt, Studien- oder Prüfungsleistungen zu erbringen. Ausnahmen, die Sie zu einer Prüfungsteilnahme berechtigen, finden Sie hier. Wenn Sie unter eine dieser Ausnahmen fallen und an einer Prüfung teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte rechtzeitig beim Prüfungsamt, damit Sie zur entsprechenden Prüfung angemeldet werden können. Eine eigenständige Anmeldung in KLIPS ist aus technischen Gründen nicht möglich. Teilnahmeverpflichtungen (beispielsweise PO §15 Abs 9) sind für die Dauer der Beurlaubung ausgesetzt.
Ausländische Studierende
Deutsch ist nicht meine Muttersprache. Welches Sprachniveau wird für das Studium vorausgesetzt?
Ich komme aus dem Ausland und möchte mich um einen Studienplatz bewerben. Wo kann ich mich informieren?
Wenn Sie aus dem Ausland kommen und sich in Köln um einen Studienplatz bewerben möchten, ist das International Office Ihre erste Anlaufstelle.
Mentoring-Programm
Was sollte ich über das Mentoring-Programm wissen?
Ausführliche Informationen zum Mentoring-Programm finden Sie hier.
Ich habe die Kontaktdaten meines Mentors/meiner Mentorin verloren, oder mir wurde kein*e Mentor*in zugelost. An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich für die Zulosung einer/eines Mentor*in bitte an das Prüfungsamt. Wenn Sie die Kontaktdaten verloren haben, kann Ihnen ebenfalls das Prüfungsamt weiterhelfen.
Mein*e Mentor*in kann aus triftigen Gründen nicht am Abschlusskolloquium teilnehmen. Ein Ausweichtermin ist nicht möglich. Was muss ich tun?
Sollte eine Terminfindung nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt, indem Sie die Situation schildern. Das Prüfungsamt wird den Sachverhalt prüfen und Ihnen eine*n neue*n Mentor für das Abschlusskolloquium zulosen.
Ich kann meine*n Mentor*in seit geraumer Zeit telefonisch, per Mail und persönlich nicht erreichen. Was muss ich tun?
Wenn Sie bei sehr dringlichen Angelegenheiten Ihre*n Mentor*in auf keinem Wege erreichen können, weden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. Dieses wird der Sache nachgehen und Ihnen ggf. eine*n neue*n Mentor*in zulosen.
Mein*e Mentor*in ist nicht mehr an der UzK tätig. Wie erhalte ich eine*n neue*n Mentor*in?
Bitte melden Sie sich per Mail an das Prüfungsamt. Dieses wird Ihnen in dem Fall eine*n neue*n Mentor*in zulosen.
Anerkennung von Leistungen
Fragen und Antworten zur Anerkennung von Leistungen finden Sie hier