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Abschlusskolloquium

Wie wird der Termin für das Abschlusskolloquium festgelegt?

Den Termin für das Abschlusskolloquium vereinbaren Sie eigenständig in Rücksprache mit Ihrer Mentorin bzw. Ihrem Mentor und Ihrer Betreuungsperson. Das Abschlusskolloquium soll innerhalb von acht Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit stattfinden. Sprechen triftige Gründe dagegen, ist ein formloser Antrag per E-Mail an das Prüfungsamt zu stellen.

Was muss ich hinsichtlich meines Einschreibungsstatus beachten?

Es ist zwingend erforderlich, dass Sie am Tag Ihres Abschlusskolloquiums im Studiengang BSc Biologie eingeschrieben sind!

Wenn absehbar ist, dass Ihr Abschlusskolloquium gegen Ende eines Semesters stattfindet, empfehlen wir dringend, den Semesterbeitrag für das folgende Semester trotzdem zu überweisen. Dadurch ist sichergestellt, dass Sie bei einer unerwarteten Verschiebung des Prüfungstermins (z.B. aufgrund von Krankheit eines/einer Teilnehmenden) weiterhin eingeschrieben sind und einen Nachholtermin flexibel planen können. 

Bei Bedarf können Sie nach dem Abschlusskolloquium einen Antrag auf Exmatrikulation und einen Antrag auf Erstattung des Semesterbeitrags stellen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Studierendensekretariat.

Wie melde ich das Abschlusskolloquium an?

Das Anmeldeformular für das Abschlusskolloquium finden Sie hier. Darauf vermerken Sie den vereinbarten Termin und lassen das Formular von den Mitgliedern Ihrer Prüfungskommission unterschreiben. Das Anmeldeformular für das Abschlusskolloquium ist zusammen mit der elektronischen Version der Bachelorarbeit einzureichen. Die Anmeldung ist verbindlich.

Stehen bei der Abgabe der Bachelorarbeit noch Unterschriften aus dem Fomular aus, aber ein Termin steht bereits fest, teilen Sie uns den Termin bitte bei Abgabe der Bachelorarbeit formlos per E-Mail mit. Das unterschriebene Formular ist dann schnellstmöglich nachzureichen.

Bitte beachten Sie, dass das Abschlusskolloquium erst angemeldet werden kann, wenn Sie die erforderlichen 162 Credit Points erreicht haben.

Wo soll das Abschlusskolloquium stattfinden?

In der Regel sollte das Abschlusskolloquium in Präsenz innerhalb der Räumlichkeiten des Departments für Biologie stattfinden. Dies gilt auch im Falle einer externen Bachelorarbeit.

Stimmen alle Beteiligten zu, kann das Abschlusskolloquium auch via Zoom stattfinden.

Für die Organisation eines Raumes bzw. die Einrichtung eines Zoom-Meetings sind Sie selbst zuständig. Informationen zur Raumbelegung am Department für Biologie finden Sie hier.

Welche Funktion hat meine Mentorin bzw. mein Mentor im Abschlusskolloquium?

Ihre Mentorin bzw. Ihr Mentor übernimmt in der Regel den Vorsitz der Prüfungskommission, der außerdem die (interne) Betreuungsperson Ihrer Bachelorarbeit und der oder die Zweitgutachtende angehören. Der oder die Zweitgutachtende nimmt in der Regel nicht am Abschlusskolloquium teil.

Kann an meinem Abschlusskolloquium eine beisitzende Person teilnehmen?

Soll z. B. die externe Betreuungperson an Ihrem Abschlusskolloquium teilnehmen, geben Sie dies bitte an entsprechender Stelle auf dem Anmeldeformular für das Abschlusskolloquium an.

Im Abschlusskolloquium ist immer nur eine beisitzende Person zugelassen. Er oder sie muss die entsprechende Bachelorprüfung oder eine vergleichbare oder höherwertige Prüfung abgelegt haben und sachkundig sein. Eine beisitzende Person hat nur beratende Funktion und kein Stimmrecht bei der Notenfindung.
Mentorin bzw. Mentor und (interne) Betreuungsperson müssen dem Antrag auf Beisitzung zustimmen.

Wie läuft das Abschlusskolloquium ab?

Das Abschlusskolloquium besteht aus einem 15-minütigen Referat über die wichtigsten Ergebnisse Ihrer Bachelorarbeit. Daran schließt sich eine 20-minütige Diskussion mit den Prüfenden über die Inhalte der Bachelorarbeit sowie die Einordnung der erzielten Ergebnisse in übergeordnete Zusammenhänge an.
Anwesend ist die Prüfungskommission, bestehend aus Ihrer Betreuungsperson und der Mentorin bzw. dem Mentor, ggf, eine beisitzende Person und/oder Zuhörende. 

Was bedeutet es für mich, wenn ich Zuhörende zulasse?

Als Zuhörende können beispielsweise Ihre Kommilitonen und Kommilitoninnen beim Abschlusskolloquium dabei sein. Zuhörende müssen, im Gegensatz zur beisitzenden Person, für die Notenfindung den (digitalen) Raum verlassen und dürfen während des Kolloquiums keine Fragen stellen.