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Externes Berufspraktikum

Welche Voraussetzungen muss eine externe Einrichtung erfüllen, damit ich mein Berufspraktikum dort absolvieren darf?

Die Praktikumsstelle muss einen Bezug zur beruflichen Praxis von Biologiestudierenden haben. Die Betreuung des Berufspraktikums muss einen akademischen Abschluss vorweisen, der für die Inhalte des Praktikums relevant ist. Die genauen Inhalte und Anforderungen des Berufspraktikums stimmen Sie bitte vor Antritt des Praktikums mit Ihrer Mentorin bzw, Ihrem Mentor ab.

Was muss ich tun, um die Leistungspunkte zu bekommen?

Das Praktikum muss einen Umfang von mindestens 240 Stunden haben. Über die Tätigkeiten, die Sie im Praktikum durchgeführt haben, müssen Sie ein wissenschaftliches Protokoll anfertigen. Für die Verbuchung der Leistungspunkte in KLIPS legen Sie dem Prüfungsamt bitte folgende Nachweise vor:

  • Leistungsnachweis über die erfolgreiche Ableistung des externen Berufspraktikums
  • Eine Praktikumsbescheinigung der externen Einrichtung
Darf ich mein Externes Berufspraktikum in einer Arbeitsgruppe der Uniklinik Köln/des Kölner Zoos etc. absolvieren?

In der Regel dürfen Sie das Externe Berufspraktikum in einer Arbeitsgruppe der Uniklinik durchführen. Ausgenommen sind Arbeitsgruppen von Dozierenden, die in unserem Studiengang betreuungsberechtigt sind.

Gleiches gilt auch für den Kölner Zoo, Max-Planck-Institute und fakultätsübergreifende Einrichtungen der Universität zu Köln  (z.B. ZMMK und CCG). 

Unsere Liste der Betreuungsberechtigten finden Sie hier

Ich finde keinen Praktikumsplatz. Was kann ich noch tun?

Wenn Sie Probleme haben, einen Praktikumsplatz zu finden, ist Ihre Mentorin bzw. Ihr Mentor die erste Anlaufstelle. Sie/Er kann gegebenenfalls den Kontakt zu weiteren Einrichtungen herstellen und, falls gewünscht, einen Blick auf Ihre Bewerbungsunterlagen werfen.
Finden Sie über einen längeren Zeitraum trotz aller Bemühungen keinen Praktikumsplatz, wenden Sie sich an das Prüfungsamt. Gerne schauen wir uns Ihren konkreten Einzelfall an und beraten Sie zu weiteren Optionen.

Darf ich mein Berufspraktikum verlängern?

Auf eigenen Wunsch dürfen Sie das Berufspraktikum gerne auch verlängern. Eine Anrechnung von Leistungspunkten über 9 CP hinaus ist allerdings nicht möglich.

(Wichtig: Dies gilt nicht für das Laborpraktikum (MN-B-WP III)! Weitere Infos finden Sie hier.

Kann ich das Berufspraktikum in mehrere Abschnitte aufteilen?

Es ist möglich, das Berufspraktikum in maximal zwei Abschnitten zu absolvieren. Diese können entweder in derselben Einrichtung durchgeführt werden oder - nach Absprache mit Ihrer Mentorin bzw. Ihrem Mentor - in zwei unterschiedlichen Einrichtungen. Die Ausführung des Protokolls bzw. der Protokolle besprechen Sie bitte ebenfalls mit Ihrer Mentorin bzw. Ihrem Mentor. Eine Begrenzung, wie viel Zeit maximal zwischen den Abschnitten liegen darf, existiert nicht.

Darf ich meine Bachelorarbeit in derselben Einrichtung schreiben, in der ich mein Berufspraktikum absolviert habe?

Wenn Sie das Berufspraktikum vor Antritt der Wahlpflichtmodule absolvieren, können Sie nach Beendigung der Wahlpflichtmodule die Bachelorarbeit in derselben Einrichtung durchführen. Voraussetzung ist, dass Ihrem Antrag auf Durchführung einer externen Bachelorarbeit stattgegeben wird. Weitere Informationen zur externen Bachelorarbeit finden Sie hier.

Wenn Sie das externe Berufspraktikum erst nach Beendigung der Wahlpflichtmodule absolvieren und im Anschluss dort auch Ihre externe Bachelorarbeit durchführen möchten, ist die Voraussetzung, dass sich die Themen des Berufspraktikums und der Bachelorarbeit klar voneinander unterscheiden.  Sie müssen einen formlosen Antrag per E-Mail an biobachelor-pa(at)uni-koeln(dot)de stellen. Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail eine kurze Beschreibung der Themen des Berufspraktikums und der geplanten Bachelorarbeit bei. Nach Zustimmung des Prüfungsausschussvorsitzenden, dass sich die Themen ausreichend voneinander unterscheiden, müssen Sie noch einen „Antrag auf Durchführung einer externen Bachelorarbeit“ stellen.

Ich habe vor meinem Studium ein freiwilliges Praktikum/eine Ausbildung/ein FÖJ/etc. gemacht. Kann ich das als Externes Berufspraktikum anrechnen lassen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie praktische Tätigkeiten, die Sie vor Ihrem Studium absolviert haben, als Externes Berufspraktikum anrechnen lassen.

Voraussetzungen für eine Anrechnung sind:

  • die Zustimmung Ihres Mentors bzw. Ihrer Mentorin, der bzw. die prüft, ob die Tätigkeit den Vorgaben der Modulbeschreibung entspricht und ein ausreichender Biologiebezug gegeben ist
  • ein mindestens fünfseitiger Bericht in Form einer wissenschaftlichen Arbeit, unterzeichnet von Ihrem Mentor bzw. Ihrer Mentorin
  • die Vorlage eines Abschlusszeugnisses bzw. entsprechender Bescheinigungen als Nachweis

Bitte geben Sie bei der Einreichung der Nachweise im Prüfungsamt an, dass es sich um eine Leistung außerhalb des Studiums handelt. 

Es können ausschließlich praktische Tätigkeiten mit Biologiebezug berücksichtigt werden, die nicht bereits im Rahmen von Pflicht- oder Wahlpflichtmodulen anerkannt wurden.

Ich kann nicht direkt zu Beginn des WP-Moduls anwesend sein, da ich noch das externe Berufspraktikum absolviere. Gibt in diesem Fall einen bestimmten Spielraum bzw. kann ich die Tage online mitmachen?

Leider ist es schwer abzusehen, in welches WP Sie kommen und wie groß der Spielraum in dem entsprechenden Modul ist. Ggf. fragen Sie bereits vorab bei Ihren favorisierten Modulen nach, welche Optionen bestehen. Eine Belegung von möglichst vielen WP-Modulen ist hier zu empfehlen.
Alternativ können Sie erst mit dem Wahlpflichtmodul der zweiten Semesterhälfte beginnen und das WP I Modul im Folgesemester nachholen.

Bin ich während des Praktikums über die Universität unfallversichert?

Während des externen Berufspraktikums sind Sie nicht über die UzK versichert. Im Regelfall sind Sie über die externe Einrichtung unfallversichert. Wenn Sie das Praktikum in einer ausländischen Einrichtung absolvieren, erkundigen Sie sich bitte, wer die Versicherung übernimmt. Möglicherweise sind Sie nicht über die Einrichtung versichert und müssen diese selbst übernehmen.

Informationen der Unfallkasse NRW zum Versicherungsschutz von Studierenden finden Sie hier

In welchem Zeitraum muss ich das Protokoll verfassen und einreichen?

Seitens unserer aktuell gültigen Prüfungsordnung und des Prüfungsamtes gibt es keine feste Vorgabe, in welchem Zeitraum das Protokoll zum externen Berufspraktikum erstellt und abgegeben werden muss. Fragen Sie gerne bei Ihrer Mentorin bzw. Ihrem Mentor nach. Die Nachweise zum externen Berufspraktikum können Sie beim Prüfungsamt einreichen, sobald Sie Ihnen vorliegen.

Stellt die Universität zu Köln bzw. das Prüfungsamt eine Praktikumsvereinbarung und/oder einen Praktikumsvertrag aus, wenn ich das externe Berufspraktikum im Ausland absolvieren möchte?

Nein, eine von uns ausgestellte Vereinbarung bzw. einen Vertrag gibt es hierzu nicht.
Wenn die externe Einrichtung ein solches Dokument bereitstellt, können Sie es gerne an das Prüfungsamt senden (in deutscher oder englischer Sprache). Dieses wird den Vertrag bzw. die Vereinbarung prüfen und unterzeichnen, sofern alle Punkte ihre Richtigkeit haben.
Alternativ kann das Prüfungsamt bescheinigen, dass es sich bei dem externen Berufspraktikum um ein obligatorisches Modul handelt, welches im Rahmen des Studiums absolviert werden muss.