Prüfungsangelegenheiten
Was tue ich, wenn ich krank bin oder aus einem anderen Grund kurzfristig nicht an einer Klausur teilnehmen kann?
Bitte reichen Sie ein Attest (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung!) beim BSc-Prüfungsamt ein. Gerne können Sie das Formblatt "Ärztliches Attest" verwenden, das auch Erläuterungen für den ausstellenden Arzt bzw. die ausstellende Ärztin enthält. Alternativ kann ein Vordruck der Praxis verwendet werden, auf dem die Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit frei formuliert sein kann.
Senden Sie Ihr Attest als Scan (alternativ als Handyfoto) an biobachelor-pa@uni-koeln.de. Die Frist zur Abgabe des Attestes endet am 7. Arbeitstag nach dem Termin der Prüfung um 23:59 Uhr.
In Zweifelsfällen kann die Vorlage eines vertrauensärztlichen Attests verlangt werden.
Wo finde ich die Klausurtermine?
Eine Übersicht über alle Klausurtermine der Pflichtmodule des laufenden Semesters finden Sie hier.
Wie melde ich mich wieder von einem Modul ab?
Die Abmeldung von einem Modul ist ohne triftigen Grund nur vor Beginn des Semesters möglich. Wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Studiengangskoordinatorin (anna.lena.biel@uni-koeln.de).
Hat das Semester bereits begonnen, bleiben Sie im Modul angemeldet und Ihnen wird am Ende des Semesters ein „nicht teilgenommen“ in KLIPS verbucht.
Ich habe technische Probleme mit KLIPS. An wen kann ich mich wenden?
Können Sie sich nicht zu einer Prüfung anmelden, wenden Sie sich bitte zunächst an das Prüfungsamt.
Bei darüber hinausgehenden technischen Problemen hilft Ihnen der KLIPS-Support.
Wie kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?
Umfassende Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs und den Unterlagen, die dafür benötigt werden, finden Sie auf der Homepage des Servicezentrums Inklusion. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen darüber hinaus ein Beratungsgespräch zu Ihrer individuellen Situation.
Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen per E-Mail an biobachelor-pa(at)uni-koeln(dot)de ein. Nach Durchsicht der Unterlagen sendet das Prüfungsamt Ihnen die Stellungnahme des Prüfungsausschussvorsitzenden via S-Mail.
Kann ich mich nach Ablauf der Anmeldefrist nachträglich zu einer Prüfung anmelden oder von einer Prüfung abmelden?
Eine An-oder Abmeldung zu bzw. von Prüfungen ist nach Ablauf der Frist von 7 Tagen vor dem Prüfungstermin grundsätzlich nicht möglich.
Bei kurzfristigen Erkrankungen oder anderen anerkannten Gründen können Sie von der Prüfung zurücktreten. Senden Sie hierzu bitte ein Attest oder andere Nachweise an das Prüfungsamt.
Es gibt ein technisches Problem und ich bin nicht sicher, ob meine Prüfungsanmeldung erfolgreich war. Was kann ich tun?
Nach einer erfolgreichen Prüfungsanmeldung erscheint die Prüfung im Reiter “Prüfungstermine” in KLIPS und Sie erhalten eine automatische Bestätigungsmail via S-Mail. Ist dies nach Ihrer Anmeldung nicht der Fall, versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt/auf einem anderen Gerät erneut.
Treten die Anmeldeprobleme weiterhin auf, melden Sie sich bitte rechtzeitig (innerhalb der Anmeldefrist!) beim Prüfungsamt. Dieses kann die Anmeldung für Sie durchführen.
Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsamt jeden Anmeldeversuch (auch gescheiterte) in KLIPS nachvollziehen kann.
Wann werden neue Klausurtermine bekannt gegeben?
Die Klausurtermine werden aufgrund der uni- und fakultätsweiten Planungen vor dem jeweiligen Semester final geplant und bekannt gegeben (für das SoSe: vrsl. März , für das WiSe: vrsl. Sep.). Eine Orientierung an den Terminen des Vorjahres ist möglich, jedoch nicht verlässlich.
Wo finde ich Informationen bzgl. der Verwendung von KI?
Informationen finden Sie hier.
Prüfungsamt
Welche Bescheinigungen kann das Prüfungsamt ausstellen?
- Gesiegeltes Transcript of Records (Scan oder Papier)
- Bescheinigung über den voraussichtlichen Studienabschluss
- Bescheinigung über den erfolgreichen Studienabschluss
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Bescheinigung: Berufspraktikum = Pflichtveranstaltung
Welche Bescheinigungen kann das Prüfungsamt nicht ausstellen?
- Äquivalenzbescheinigung (wird ausgestellt von der Universität, an die gewechselt wird)
- Immatrikulations-/Exmatrikulationsbescheinigungen (wird ausgestellt vom Studierendensekretariat)
- Einstufungsbescheinigung (wird ausgestellt vom Beauftragten für die Anerkennung von Leistungen)
Kann das Prüfungsamt mir ein Dokument ausstellen, das meine erbrachten Leistungen bis jetzt bestätigt, oder ist das ‚nur‘ das Transcript of Records?
Das ToR ist der offizielle Leistungsnachweis für den Studiengang. Solange Sie nicht abgeschlossen haben, werden alle Leistungen, auch die Fehlversuche, darin dokumentiert. In den Öffnungszeiten des Prüfungsamts können Sie sich das Dokument in Papierform mit Siegel abholen. Die pdf-Version ist elektronisch gesiegelt und in dieser Form als Nachweis gültig.
Ist das richtig, dass wenn ich offiziell abbreche, ich mich im gleichen Studiengang nochmal bewerben kann?
Wenn Sie sich für den BSc Biologie an der UzK exmatrikulieren, so lange Sie noch keine Prüfung "endgültig nicht bestanden" haben, können Sie sich wieder auf einen Platz in diesem Studiengang bewerben, egal an welcher deutschen Universität. Die Regularien hierfür erfragen Sie am besten beim jeweiligen Studienrendensekretariat.
Die Bedingungen hierfür sind, dass Sie weder ein Modul (und damit den Studiengang) "endgültig nicht bestanden" haben (gilt für alle dt. Unis und für alle Studiengänge mit Biologiebezug) noch gegen die 3-Semester-Regel verstoßen haben (gilt für die UzK).
Haben Sie den BSc Biologie "endgültig nicht bestanden" können Sie also im Regelfall auch nicht BA Biologie, BSc Biochemie usw. studieren.
Wenn ich alle Joker verwendet habe und dann noch einen Fehlversuch unternehme, ist es mir nicht mehr möglich an einer anderen Hochschule in Deutschland mein Studium zu beenden, richtig? Bin ich dann sofort exmatrikuliert oder nach dem WS 24/25 raus?
Den letzten Joker, der Ihnen zur Verfügung steht, müssen Sie nutzen, um einen Fehlversuch zu "heilen". Danach würde jeder weitere Fehlversuch zur Exmatrikulation führen. In der Regel geschieht dies zum Ende des Semesters, in dem die "enb"-Prüfung unternommen wurde.
Kann ich mich exmatrikulieren und anschließend wieder auf einen Studienplatz im BSc Biologie bewerben?
Für einen Neustart in Köln müssten Sie sich exmatrikulieren und regulär über das Studierendensekretariat bewerben, ggf. auch für einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester. Bitte beachten Sie, dass bei einer erneuten Immatrikulation in der Regel neben den vor der Exmatrikulation erbrachten Studienleistungen auch alle ggf. unternommenen Fehlversuche automatisch übernommen werden.
Wie die Anerkennung von Studienleistungen bei einem Wechsel an eine andere Universität geregelt ist, erfahren Sie dort. Bei Studierenden, die an die Universität zu Köln wechseln, werden auf Antrag grundsätzlich nur die Leistungen anerkannt. Fehlversuche fallen weg.