Bachelorarbeit
Wann kann ich meine Bachelorarbeit anmelden?
Einen Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit (Anmeldung) können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen stellen (Checkliste). Er sollte eine bis zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der Arbeit im Prüfungsamt eingereicht werden (siehe auch: Wie melde ich meine Bachelorarbeit an?).
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, wenn ich meine Bachelorarbeit anmelden möchte?
Voraussetzungen für die Anmeldung der Bachelorarbeit sind:
- Sie befinden sich mindestens im 5. Fachsemester
- Sie haben Ihr Pflichtstudium abgeschlossen
- Sie haben mindestens ein Modul von WP I und WP II abgeschlossen und das andere begonnen
- Sie haben Ihr externes Berufspraktikum absolviert
- Ihnen wurden die 12 CP für SI-Module (nahezu) vollständig in KLIPS verbucht
(siehe auch: Meine Unterlagen sind noch nicht vollständig. Kann ich Nachweise nachreichen?)
(siehe auch: Ich habe noch nicht alle erforderlichen Module abgeschlossen. Kann ich trotzdem meine Bachelorarbeit anmelden?)
Wie melde ich meine Bachelorarbeit an?
Bitte senden Sie uns alle Nachweise, die Sie für die Anmeldung benötigen (siehe nächste Frage) und die Ihnen bereits vorliegen, per E-Mail an biobachelor-pa@uni-koeln.de.
Idealerweise füllen Sie das Anmeldeformular am Computer aus. Sollte dies nicht möglich sein, schreiben Sie bitte leserlich, um Missverständnisse zu vermeiden.
Nachdem wir Ihre Unterlagen bearbeitet haben, erhalten Sie von uns als Bestätigung der Anmeldung das Zulassungsschreiben für die Bachelorarbeit per S-Mail.
Gerne beraten wir Sie darüber hinaus im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zu allen Fragen rund um die Bachelorarbeit und das Abschlusskolloquium. Schauen Sie dafür bei Bedarf gerne innerhalb unserer Öffnungszeiten persönlich im Prüfungsamt vorbei oder treten Sie unserem Zoom-Raum bei.
Welche Nachweise bzw. Dokumente muss ich einreichen?
Folgende Unterlagen reichen Sie bitte für die Anmeldung der Bachelorarbeit ein:
- Antragsformular „Anmeldung zur Bachelorarbeit“
- Nachweise über Ihr externes Berufspraktikum
- Bescheinigung Mentor:in
- Bescheinigung der externen Einrichtung
- Nachweise über Ihr Laborpraktikum
Es ist in der Regel nicht mehr erforderlich, die Originaldokumente vorzulegen. Wir empfehlen Ihnen aber, diese sorgfältig aufzubewahren, um Sie bei Erfordernis nachreichen zu können.
Wen kann ich für die Betreuung meiner Bachelorarbeit wählen?
Dozent:innen, die eine Prüfungsberechtigung für den Abschluss BSc Biologie haben, sind in der Regel aufgeführt in der „Liste der betreuungsberechtigten Hochschullehrer:innen“. Nur diese dürfen das Anmeldeformular unterschreiben und Ihre Bachelorarbeit betreuen. Sollte der:die von Ihnen gewählte Betreuer:in nicht auf der Liste stehen, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Ist Ihr:e Betreuer:in Mitglied einer Arbeitsgruppe des Departments für Biologie, wenden Sie sich bitte an den/die Leiter:in der Arbeitsgruppe, mit der Bitte, die Betreuung zu übernehmen.
- Ist Ihr:e Betreuer:in Leiter:in einer externen Arbeitsgruppe, können Sie einen Antrag auf Durchführung einer externen Bachelorarbeit stellen.
(siehe auch: Was ist unter einer externen Bachelorarbeit zu verstehen?)
Wen kann ich als Zweitgutachter:in meiner Bachelorarbeit wählen?
Auch der/die Dozent:in, den/die Sie als Zweitgutachter:in wählen, muss auf der „Liste der betreuungsberechtigten Hochschullehrer:innen“ aufgeführt sein. Bitte beachten Sie, dass Sie den/die Zweitgutachter:in bereits bei der Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit angeben müssen.
Der/die Zweitgutachter:in nimmt in der Regel nicht am Abschlusskolloquium teil. Er/Sie kann jedoch auf Wunsch als Beisitzer:in am Abschlusskolloquium teilnehmen. Geben Sie dies bitte an der dafür vorgesehenen Stelle auf dem Anmeldeformular für das Abschlusskolloquium an.
(siehe auch: Kann an meinem Abschlusskolloquium ein:e Beisitzer:in teilnehmen?)
Kann ich meine:n Mentor:in als Betreuer:in oder Zweitgutachter:in meiner Bachelorarbeit wählen?
Ist Ihr:e Mentor:in gleichzeitig auch Betreuer:in oder Zweitgutachter:in Ihrer Bachelorarbeit, geben Sie dies bitte bereits bei Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit an.
Der Prüfungsausschuss bestimmt dann eine:n Vertretungsmentor:in für die Prüfungskommission und für das Abschlusskolloquium.
Meine Unterlagen sind noch nicht vollständig. Kann ich Nachweise nachreichen?
Solange Sie noch nicht alle Nachweise eingereicht haben, erhalten Sie eine „Zulassung zur Bachelorarbeit unter Vorbehalt“.
Da sich Studierende bei der Anmeldung ihrer Bachelorarbeit häufig noch im Laborpraktikum befinden, können die Nachweise für dieses Modul ohne weiteres nachgereicht werden.
Fehlen Ihnen einzelne Nachweise für Module, die Sie bereits absolviert haben (z.B. externes Berufspraktikum oder SI-Module), können Sie auch diese nachreichen.
Die Nachweise müssen dem Prüfungsamt spätestens bei der Abgabe der Bachelorarbeit in elektronischer Form übermittelt werden. Wird dieser Termin nicht eingehalten, kann die „Zulassung unter Vorbehalt“ widerrufen werden.
Das Abschlusskolloquium können Sie erst anmelden, wenn Sie alle Nachweise vollständig eingereicht haben und Ihr Transcript of Records 162 Leistungspunkte ausweist.
Ich habe noch nicht alle erforderlichen Module abgeschlossen. Kann ich trotzdem meine Bachelorarbeit anmelden?
Fehlen Ihnen noch Module, können Sie vor der Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit einen formlosen Antrag stellen, in dem Sie erläutern, wie viele ECTS-Punkte Sie in welchem Bereich noch benötigen und wann und mit welchen Veranstaltungen Sie diese erbringen werden (gegebenenfalls Anmeldungen zu Veranstaltungen beifügen). Ob eine vorzeitige Zulassung zur Bachelorarbeit möglich ist, entscheidet dann der Prüfungsausschuss.
Die Zulassung zur Bachelorarbeit erhalten Sie in diesem Fall „unter Vorbehalt“. Die Nachweise müssen Sie in der Regel spätestens bei der Abgabe Ihrer Bachelorarbeit nachreichen. Wird dieser Termin nicht eingehalten, kann die „Zulassung unter Vorbehalt“ widerrufen werden.
Das Abschlusskolloquium können Sie erst anmelden, wenn Sie alle Nachweise vollständig eingereicht haben und Ihr Transcript of Records 162 Leistungspunkte ausweist.
Kann ich das Thema meiner Bachelorarbeit zurückgeben?
Bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten am Anfang Ihrer Bachelorarbeit können Sie das Thema einmalig und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zurückgeben. Setzen Sie sich hierzu vorab mit dem Prüfungsamt in Verbindung.
Kann ich den Titel meiner Bachelorarbeit nachträglich ändern?
Der Titel, den Sie bei der Anmeldung der Bachelorarbeit angeben, kann auf formlosen Antrag innerhalb der Abgabefrist jederzeit nachträglich geändert werden. Möchten Sie Änderungen am Titel vornehmen (Umformulierungen, Kürzungen, Ergänzungen), senden Sie eine Gegenüberstellung des alten und des neuen Titels in deutscher und englischer Sprache an biobachelor-pauni-koeln.de.
Wichtig: Eine Titeländerung ist nicht gleichbedeutend mit einem Themenwechsel! Eine Rückgabe des Themas ist nur innerhalb der ersten vier Wochen nach Anmeldung möglich.
(siehe auch: Kann ich das Thema meiner Bachelorarbeit zurückgeben?)
Welche Vorgaben gibt es für das Layout meiner Bachelorarbeit?
Die Prüfungsordnung macht keine Aussagen über das Layout der Bachelorarbeit. Besprechen Sie die formale Ausführung Ihrer Arbeit mit dem/der betreuenden Dozierenden oder schauen sich bereits in der Arbeitsgruppe angefertigte Arbeiten an. Möglicherweise können Sie dazu auch Mitstudierende befragen, die schon mit der Bachelorarbeit begonnen haben.
Eidesstattliche Erklärung
Für die Erstellung einer Bachelorarbeit gelten die Bestimmungen guter wissenschaftlicher Praxis. Sie muss ein Verzeichnis der benutzten Hilfsmittel enthalten sowie die folgende unterschriebene Eidesstattliche Erklärung:
- "Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich die vorliegende Arbeit [Titel der Arbeit] selbstständig und ohne die Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten und nicht veröffentlichten fremden Schriften entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit ist in gleicher oder ähnlicher Form im Rahmen einer anderen Prüfung noch nicht vorgelegt worden."
Falls zusätzlich zur elektronischen Version eine Papierversion gemäß Absatz 9 Satz 3 eingereicht wird, ist folgender Satz zu ergänzen:
- „Ich versichere, dass die eingereichte Druckfassung der eingereichten elektronischen Fassung vollständig entspricht.“
In der elektronischen Version der Bachelorarbeit müssen Sie die Unterschrift in Form eines Scans oder einer digitalen Unterschrift einfügen. In allen gebundenen Exemplaren muss die Eidesstattliche Erklärung mit eingebunden und eigenhändig unterschrieben sein.
In welcher Sprache kann ich meine Bachelorarbeit schreiben?
Grundsätzlich kann die Bachelorarbeit in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.
Bitte besprechen Sie Einzelheiten mit dem/der betreuenden Dozierenden. Die Sprache des Abschlusskolloquiums kann von der Sprache der Bachelorarbeit abweichen.
Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss jedoch auch die Abfassung der Bachelorarbeit in einer anderen Sprache gestatten. Sollten Sie einen entsprechenden Antrag stellen wollen, wenden Sie sich bitte zuerst an das BSc-Prüfungsamt.
Wieviel Zeit habe ich für die Bearbeitung meiner Bachelorarbeit?
Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt in der Regel 12 Wochen. Das Thema der Bachelorarbeit muss so gewählt sein, dass es innerhalb dieses Zeitraums bearbeitet werden kann.
Kann ich die Bearbeitungszeit für meine Bachelorarbeit verlängern?
Sollten während der Bearbeitungszeit unvorhersehbare Schwierigkeiten auftreten (z. B. Probleme bei Vermehrung oder Anzucht von Versuchsorganismen, Verzögerungen bei Versuchen durch technische/organisatorische Probleme), können Sie einen begründeten schriftlichen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit um maximal 4 Wochen stellen. Dieser Antrag muss von Ihrem/Ihrer Betreuer:in befürwortet und unterzeichnet werden und muss mindestens einen Arbeitstag vor dem Abgabetermin im Prüfungsamt eingehen. Unser Antragsformular finden Sie hier.
Ob Ihrem Antrag stattgegeben wird, entscheidet der Prüfungsausschuss. Gegebenenfalls wird Ihnen der neue Abgabetermin per S-Mail mitgeteilt. Sie werden dabei gebeten, den neuen Termin zu bestätigen.
Ich bin erkrankt. Verschiebt sich der Abgabetermin?
Wenn Sie während der Bearbeitungszeit krank werden, kann die Bachelorarbeit für den entsprechenden Zeitraum ausgesetzt werden.
Voraussetzung ist, dass Sie im Prüfungsamt einen entsprechenden ärztlichen Nachweis über die Dauer Ihrer Erkrankung vorlegen. Das kann unser Formblatt „Attest“ oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sein.
Bitte senden Sie umgehend nach Ausstellung einen Scan des Dokuments an biobachelor-pauni-koeln.de und reichen Sie das Original zusammen mit der gebundenen Bachelorarbeit ein.
Wann und wie muss ich meine Bachelorarbeit abgeben?
Bei der Zulassung zu Ihrer Bachelorarbeit wird Ihnen der Abgabetermin bekannt gegeben. Die elektronische Version Ihrer Arbeit muss an diesem Tag bis spätestens 23:59 Uhr im pdf-Format im Postfach des Prüfungsamt (biobachelor-pa@uni-koeln.de) eingegangen sein.
Eine nicht fristgerecht eingereichte Bachelorarbeit wird mit „nicht ausreichend“ bewertet.
Haben die Gutachtenden Ihrer Bachelorarbeit auf dem Anmeldeformular angegeben, dass eine gedruckte Fassung gewünscht ist, reichen Sie diese bitte innerhalb von drei Tagen nach Abgabe der elektronischen Version im Prüfungsamt ein. Sie können diese per Einschreiben zusenden, im Postfach in der Hausmeisterloge des Biozentrums hinterlegen (lassen) oder während der Sprechzeiten bzw. nach Absprache persönlich abgeben.
Das Prüfungsamt hat die folgende Anschrift:
Prüfungsamt BSc Biologie
Universität zu Köln
Zülpicher Straße 47b
50674 Köln
Nachweise, die Ihnen bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit noch nicht vorlagen, reichen Sie bitte elektronisch, spätestens zusammen mit der pdf-Version Ihrer Bachelorarbeit ein. Die Originaldokumente sollten Sie sorgfältig aufbewahren.
Falls Sie mit Ihrer Arbeit früher fertig sind, können Sie diese nach Absprache mit dem Prüfungsamt auch schon vor dem festgelegten Abgabetermin einreichen.
Sollte der Termin durch Aussetzung oder Verlängerung der Bachelorarbeit verschoben werden, gelten diese Regelungen entsprechend.