Bachelorarbeit (MN-B-BA)
Mit der Bachelorarbeit und in dem nach Fertigstellung der Arbeit stattfindenden Abschlusskolloquium zeigt der/die Studierende, dass er/sie in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist (drei Monate) ein Problem aus dem Gebiet der Biologie bzw. Biochemie nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und darzustellen. Die Bachelorarbeit eignet sich auch dafür, einen Auslandsaufenthalt in das Studium zu integrieren.
Um Ihre Bachelorarbeit anzumelden, wenden Sie sich in der Regel 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Arbeit unter biobachelor-pa
uni-koeln.de an das Prüfungssekretariat.
Anmerkung zum Abschlusskolloquium:
Das Abschlusskolloquium soll bei Vorliegen aller nötigen Nachweise innerhalb von zwei Monaten nach Abgabe der Bachelorarbeit stattfinden. Wenn triftige Gründe dagegen sprechen, legen Sie diese bitte in einem formlosen Antrag dar, den Sie an das Prüfungssekretariat senden. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann im Einzelfall über die Anerkennung der Gründe. Werden die Gründe nicht anerkannt, liegt es im Ermessen des Prüfungsausschusses, das weitere Verfahren festzulegen.
Häufig gestellte Fragen zu Bachelorarbeit und Abschlusskolloquium
Bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit sind eine Reihe von Dingen zu beachten und es können viele Fragen auftreten. Damit wir Ihre Anmeldung schnell und reibungslos bearbeiten können, haben wir die häufigsten Fragen in den folgenden FAQs beantwortet. Wir bitten wir Sie, zunächst in dieser Liste nachzuschauen, ob Sie dort eine Antwort finden, die zu Ihrem Problem passt. Sollten Sie dort nicht fündig werden, stehen wir Ihnen in unseren telefonischen oder persönlichen Sprechzeiten (siehe) gerne zur Verfügung.
Unter den FAQs finden Sie weitere Links, u.a. zu Dokumenten, die für die Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit relevant sind. Bitte füllen Sie alle Dokumente komplett aus und holen die nötigen Unterschriften ein, bevor Sie diese im Prüfungssekretariat einreichen.
Bachelorarbeit
Wo finde ich die Modulbeschreibung?
Sie finden die Modulbeschreibung hier.
Wann kann ich meine Bachelorarbeit anmelden?
Einen Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit (Anmeldung) können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen stellen (Checkliste). Er sollte eine bis zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der Arbeit im Prüfungssekretariat eingereicht werden (siehe auch: Wie melde ich meine Bachelorarbeit an?).
Wann muss ich meine Bachelorarbeit spätestens anmelden?
Für Bachelorarbeit und Abschlusskolloquium gilt die sogenannte 3-Semester-Regel.
Laut Prüfungsordnung muss der erste Versuch einer Prüfung spätestens drei Semester nach dem Semester abgelegt werden, in dem das Modul auf dem Studienplan steht (vgl. PO 2015 § 15 Abs. 8).
Achten Sie darauf, den Beginn Ihrer Bachelorarbeit so zu planen, dass Sie Ihr Abschlusskolloquium spätestens am Ende des 9. Fachsemesters absolvieren können.
Gilt für Sie eine individuelle Verlängerung der Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Pandemie, wird dies entsprechend berücksichtigt.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, wenn ich meine Bachelorarbeit anmelden möchte?
Voraussetzungen für die Anmeldung der Bachelorarbeit sind:
- Sie befinden sich mindestens im 5. Fachsemester
- Sie haben Ihr Pflichtstudium abgeschlossen
- Sie haben mindestens ein Wahlpflicht-Modul abgeschlossen
- Sie haben Ihr externes Berufspraktikum absolviert
- Sie können die 6 CP für POL (nahezu) vollständig nachweisen
- Ihnen wurden die 12 CP für SI-Module (nahezu) vollständig in KLIPS verbucht
(siehe auch: Meine Unterlagen sind noch nicht vollständig. Kann ich Nachweise nachreichen?)
(siehe auch: Ich habe noch nicht alle erforderlichen Module abgeschlossen. Kann ich trotzdem meine Bachelorarbeit anmelden?)
Wie melde ich meine Bachelorarbeit an?
Die Anmeldung geschieht im Rahmen eines Beratungstermins. Auf Anfrage per E-Mail an biobachelor-pa
uni-koeln.de erhalten Sie dazu in der Regel zwei alternative Terminvorschläge, von denen Sie dann einen bestätigen.
Alle Nachweise, die Sie für die Anmeldung benötigen und die Ihnen bereits vorliegen, reichen Sie einen Tag vor dem Beratungsgespräch ebenfalls als Scan per E-Mail an die Adresse biobachelor-pa
uni-koeln.de ein.
Welche Nachweise bzw. Dokumente muss ich einreichen?
Folgende Unterlagen reichen Sie bitte vor dem Beratungstermin ein:
Es ist in der Regel nicht mehr erforderlich, die Originaldokumente vorzulegen. Wir empfehlen Ihnen aber, diese sorgfältig aufzubewahren, um Sie bei Erfordernis nachreichen zu können.
Wie fülle ich das Anmeldeformular aus?
Wir stellen Ihnen das Dokument als ausfüllbare pdf-Datei zur Verfügung (siehe hier). Bitte bearbeiten Sie es am PC. Sollte dies nicht möglich sein, schreiben Sie bitte leserlich, um Missverständnisse zu vermeiden.
Geben Sie das Thema Ihrer Bachelorarbeit in deutscher und in englischer Sprache an.
Achten Sie darauf, dass der Name des betreuenden Hochschullehrers/der betreuenden Hochschullehrerin bei der Erklärung zur Betreuung lesbar eingetragen ist.
Wen kann ich für die Betreuung meiner Bachelorarbeit wählen?
Dozent:innen, die eine Prüfungsberechtigung für den Abschluss BSc Biologie haben, sind in der Regel aufgeführt in der „Liste der betreuungsberechtigten Hochschullehrer:innen“. Nur diese dürfen das Anmeldeformular unterschreiben und Ihre Bachelorarbeit betreuen. Sollte der:die von Ihnen gewählte Betreuer:in nicht auf der Liste stehen, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Ist Ihr:e Betreuer:in Mitglied einer Arbeitsgruppe des Departments für Biologie, wenden Sie sich bitte an den/die Leiter:in der Arbeitsgruppe, mit der Bitte, die Betreuung zu übernehmen.
- Ist Ihr:e Betreuer:in Leiter:in einer externen Arbeitsgruppe, können Sie einen Antrag auf Durchführung einer externen Bachelorarbeit stellen.
(siehe auch: Was ist unter einer externen Bachelorarbeit zu verstehen?)
Wen kann ich als Zweitgutachter:in meiner Bachelorarbeit wählen?
Auch der/die Dozent:in, den/die Sie als Zweitgutachter:in wählen, muss auf der „Liste der betreuungsberechtigten Hochschullehrer:innen“ aufgeführt sein. Bitte beachten Sie, dass Sie den/die Zweitgutachter:in bereits bei der Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit angeben müssen.
Der/die Zweitgutachter:in nimmt in der Regel nicht am Abschlusskolloquium teil. Sie können jedoch auf Wunsch einen „Antrag auf Zulassung eines Beisitzers/einer Beisitzerin“ im Abschlusskolloquium stellen.
(siehe auch: Kann an meinem Abschlusskolloquium ein:e Beisitzer:in teilnehmen?)
Kann ich meine:n Mentor:in als Betreuer:in oder Zweitgutachter:in meiner Bachelorarbeit wählen?
Ist Ihr:e Mentor:in gleichzeitig auch Betreuer:in oder Zweitgutachter:in Ihrer Bachelorarbeit, geben Sie dies bitte bereits bei Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit an.
Der Prüfungsausschuss bestimmt dann eine:n Vertretungsmentor:in für die Prüfungskommission und für das Abschlusskolloquium.
Meine Unterlagen sind noch nicht vollständig. Kann ich Nachweise nachreichen?
Solange Sie noch nicht alle Nachweise eingereicht haben, erhalten Sie eine „Zulassung zur Bachelorarbeit unter Vorbehalt“.
Da sich Studierende bei der Anmeldung ihrer Bachelorarbeit häufig noch im Laborpraktikum befinden, können die Nachweise für dieses Modul ohne weiteres nachgereicht werden.
Fehlen Ihnen einzelne Nachweise für Module, die Sie bereits absolviert haben (z.B. externes Berufspraktikum, SI-Module oder POL), können Sie auch diese nachreichen.
Die Nachweise müssen dem Prüfungssekretariat spätestens bei der Abgabe der Bachelorarbeit in elektronischer Form übermittelt werden. Wird dieser Termin nicht eingehalten, kann die „Zulassung unter Vorbehalt“ widerrufen werden.
Das Abschlusskolloquium können Sie erst anmelden, wenn Sie alle Nachweise vollständig eingereicht haben und Ihr Transcript of Records 162 Leistungspunkte ausweist.
Ich habe noch nicht alle erforderlichen Module abgeschlossen. Kann ich trotzdem meine Bachelorarbeit anmelden?
Fehlen Ihnen noch Module, können Sie vor der Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit einen formlosen Antrag stellen, in dem Sie erläutern, wie viele ECTS-Punkte Sie in welchem Bereich noch benötigen und wann und mit welchen Veranstaltungen Sie diese erbringen werden (gegebenenfalls Anmeldungen zu Veranstaltungen beifügen). Ob eine vorzeitige Zulassung zur Bachelorarbeit möglich ist, entscheidet dann der Prüfungsausschuss.
Die Zulassung zur Bachelorarbeit erhalten Sie in diesem Fall „unter Vorbehalt“. Die Nachweise müssen Sie in der Regel spätestens bei der Abgabe Ihrer Bachelorarbeit nachreichen. Wird dieser Termin nicht eingehalten, kann die „Zulassung unter Vorbehalt“ widerrufen werden.
Das Abschlusskolloquium können Sie erst anmelden, wenn Sie alle Nachweise vollständig eingereicht haben und Ihr Transcript of Records 162 Leistungspunkte ausweist.
Kann ich das Thema meiner Bachelorarbeit zurückgeben?
Bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten am Anfang Ihrer Bachelorarbeit können Sie das Thema einmalig und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zurückgeben. Setzen Sie sich hierzu vorab mit dem Prüfungssekretariat in Verbindung.
Kann ich den Titel meiner Bachelorarbeit nachträglich ändern?
Der Titel, den Sie bei der Anmeldung der Bachelorarbeit angeben, kann auf formlosen Antrag innerhalb der Abgabefrist jederzeit nachträglich geändert werden. Möchten Sie Änderungen am Titel vornehmen (Umformulierungen, Kürzungen, Ergänzungen), senden Sie eine Gegenüberstellung des alten und des neuen Titels in deutscher und englischer Sprache an biobachelor-pa
uni-koeln.de.
Wichtig: Eine Titeländerung ist nicht gleichbedeutend mit einem Themenwechsel! Eine Rückgabe des Themas ist nur innerhalb der ersten vier Wochen nach Anmeldung möglich.
(siehe auch: Kann ich das Thema meiner Bachelorarbeit zurückgeben?)
Welche Vorgaben gibt es für das Layout meiner Bachelorarbeit?
Die Prüfungsordnung macht keine Aussagen über das Layout der Bachelorarbeit. Besprechen Sie die formale Ausführung Ihrer Arbeit mit dem/der betreuenden Dozierenden oder schauen sich bereits in der Arbeitsgruppe angefertigte Arbeiten an. Möglicherweise können Sie dazu auch Mitstudierende befragen, die schon mit der Bachelorarbeit begonnen haben.
Eidesstattliche Erklärung
Für die Erstellung einer Bachelorarbeit gelten die Bestimmungen guter wissenschaftlicher Praxis. Sie muss ein Verzeichnis der benutzten Hilfsmittel enthalten sowie die folgende Eidesstattliche Erklärung:
„Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig und ohne die Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten und nicht veröffentlichten Schriften entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit ist in gleicher oder ähnlicher Form oder auszugsweise im Rahmen einer anderen Prüfung noch nicht vorgelegt worden. Ich versichere, dass die eingereichte elektronische Fassung der eingereichten Druckfassung vollständig entspricht.“
Die Eidesstattliche Erklärung muss bei Abgabe in allen drei gedruckten Exemplaren Ihrer Bachelorarbeit mit eingebunden und eigenhändig unterschrieben sein.
In welcher Sprache kann ich meine Bachelorarbeit schreiben?
Grundsätzlich kann die Bachelorarbeit in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.
Bitte besprechen Sie Einzelheiten mit dem/der betreuenden Dozierenden. Die Sprache des Abschlusskolloquiums kann von der Sprache der Bachelorarbeit abweichen.
Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss jedoch auch die Abfassung der Bachelorarbeit in einer anderen Sprache gestatten. Sollten Sie einen entsprechenden Antrag stellen wollen, wenden Sie sich bitte zuerst an das BSc-Prüfungssekretariat.
Wieviel Zeit habe ich für die Bearbeitung meiner Bachelorarbeit?
Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt in der Regel 12 Wochen. Das Thema der Bachelorarbeit muss so gewählt sein, dass es innerhalb dieses Zeitraums bearbeitet werden kann.
Kann ich die Bearbeitungszeit für meine Bachelorarbeit verlängern?
Sollten während der Bearbeitungszeit unvorhersehbare Schwierigkeiten auftreten (z. B. Probleme bei Vermehrung oder Anzucht von Versuchsorganismen, Verzögerungen bei Versuchen durch technische/organisatorische Probleme), können Sie einen begründeten schriftlichen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit um maximal 4 Wochen stellen. Dieser Antrag muss von Ihrem/Ihrer Betreuer:in befürwortet und unterzeichnet werden und muss mindestens einen Arbeitstag vor dem Abgabetermin im Prüfungssekretariat eingehen. Unser Antragsformular finden Sie hier.
Ob Ihrem Antrag stattgegeben wird, entscheidet der Prüfungsausschuss. Gegebenenfalls wird Ihnen der neue Abgabetermin per S-Mail mitgeteilt. Sie werden dabei gebeten, den neuen Termin zu bestätigen.
Ich bin erkrankt. Verschiebt sich der Abgabetermin?
Wenn Sie während der Bearbeitungszeit krank werden, kann die Bachelorarbeit für den entsprechenden Zeitraum ausgesetzt werden.
Voraussetzung ist, dass Sie im Prüfungssekretariat einen entsprechenden ärztlichen Nachweis über die Dauer Ihrer Erkrankung vorlegen. Das kann unser Formblatt „Attest“ oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sein.
Bitte senden Sie umgehend nach Ausstellung einen Scan des Dokuments an biobachelor-pa
uni-koeln.de und reichen Sie das Original zusammen mit der gebundenen Bachelorarbeit ein.
Wann und wie muss ich meine Bachelorarbeit abgeben?
Bei der Zulassung zu Ihrer Bachelorarbeit wird Ihnen der Abgabetermin bekannt gegeben. Die elektronische Version Ihrer Arbeit muss an diesem Tag bis spätestens 23:59 Uhr im pdf-Format im Postfach des Prüfungssekretariats (biobachelor-pa
uni-koeln.de) eingegangen sein.
Eine nicht fristgerecht eingereichte Bachelorarbeit wird mit „nicht ausreichend“ bewertet.
Spätestens drei Arbeitstage nach dem Abgabetermin müssen Sie drei gedruckte Exemplare beim BSc Prüfungssekretariat einreichen. Sie können diese per Einschreiben zusenden, im Postfach in der Hausmeisterloge des Biozentrums hinterlegen (lassen) oder während der Sprechzeiten bzw. nach Absprache persönlich abgeben.
Das Prüfungssekretariat hat die folgende Anschrift:
Prüfungssekretariat BSc Biologie
Universität zu Köln
Zülpicher Straße 47b
50674 Köln
Nachweise, die Ihnen bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit noch nicht vorlagen, reichen Sie bitte elektronisch, spätestens zusammen mit der pdf-Version Ihrer Bachelorarbeit ein. Die Originaldokumente sollten Sie sorgfältig aufbewahren.
Falls Sie mit Ihrer Arbeit früher fertig sind, können Sie diese nach Absprache mit dem Prüfungssekretariat auch schon vor dem festgelegten Abgabetermin einreichen.
Sollte der Termin durch Aussetzung oder Verlängerung der Bachelorarbeit verschoben werden, gelten diese Regelungen entsprechend.
Wo kann ich die Bestimmungen zur Bachelorarbeit nachlesen?
Alle Regelungen, die auf der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Biologie der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln vom 26. August 2015 basieren, finden Sie hier.
Externe Bachelorarbeit
Was ist unter einer externen Bachelorarbeit zu verstehen?
Um eine externe Bachelorarbeit handelt es sich, wenn diese in einer Einrichtung durchgeführt wird, die nicht Teil der Biologischen Institute oder des Instituts für Biochemie an der Universität zu Köln ist. Auch eine Bachelorarbeit an der Uniklinik Köln gilt als externe Bachelorarbeit (Ausnahme: Der/die betreuende Dozierende steht auf der Liste der betreuungsberechtigten Hochschullehrer:innen).
Ich möchte meine Bachelorarbeit in einer externen Einrichtung schreiben. Was muss ich beachten?
Die Durchführung einer externen Bachelorarbeit muss durch den Prüfungsausschuss bewilligt werden. Sie müssen daher rechtzeitig im Voraus einen „Antrag auf Durchführung einer externen Bachelorarbeit“ stellen. Wir empfehlen, dass Sie den Antrag mindestens drei Wochen vor dem gewünschten Beginn der Bachelorarbeit stellen, idealerweise jedoch bereits vor Beginn des Laborpraktikums. Den Antrag senden Sie bitte an biobachelor-pa
uni-koeln.de. Erst nach der Stattgabe des Antrags kann die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgen.
Was benötige ich für den Antrag?
Um den Antrag auf Durchführung einer externen Bachelorarbeit stellen zu können, brauchen Sie:
- eine:n externe:n Betreuer:in mit Promotion im Fach Biologie oder Biochemie (im Einzelfall kann der MSc oder ein gleichwertiger Abschluss ausreichend sein)
- eine:n interne:n Betreuer:in von der Liste der betreuungsberechtigten Hochschullehrer:innen
- eine:n Zweitgutachter:in für Ihre Bachelorarbeit, ebenfalls von der Liste der betreuungsberechtigten Hochschullehrer:innen
Alle drei müssen das Antragsformular für die Durchführung einer externen Bachelorarbeit unterschreiben.
Mit dem Antragsformular zusammen müssen Sie einen möglichst detaillierten und aussagekräftigen Arbeits- und Zeitplan einreichen. Der Arbeitsplan sollte Ihre Arbeitshypothese, die Vorgehensweise sowie die anzuwendenden Methoden detailliert wiedergeben. Es muss klar erkennbar sein, welche Arbeiten von Ihnen selbst vorgenommen werden und wo und in welcher Form Sie Unterstützung erhalten. Bei der Aufstellung des Zeitplans sollten Sie ausreichend Zeit für die Erstellung der schriftlichen Arbeit berücksichtigen.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
In der Regel dauert es 5 - 10 Arbeitstage, bis Sie eine Rückmeldung erhalten. Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, wenn es Rückfragen zu Ihrem Arbeits- und Zeitplan gibt.
Kann ich eine externe Bachelorarbeit in derselben Einrichtung schreiben, in der ich auch das externe Berufspraktikum absolviert habe?
Sie können die externe Bachelorarbeit nur dann in der gleichen Einrichtung wie das externe Berufspraktikum durchführen, wenn Sie das externe Berufspraktikum vor Aufnahme des Wahlpflichtstudiums absolviert haben. Ausnahmen sind dann möglich, wenn es sich um verschiedene Arbeitsgruppen innerhalb der externen Einrichtung handelt und/oder wenn die Themen des Berufspraktikums und der Bachelorarbeit klar voneinander abgegrenzt sind. Bitte stellen Sie in einem solchen Fall rechtzeitig einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss und senden ihn per E-Mail an biobachelor-pa
uni-koeln.de.
Abschlusskolloquium
Wie wird der Termin für das Abschlusskolloquium festgelegt?
Den Termin für das Abschlusskolloquium vereinbaren Sie eigenständig in Rücksprache mit Ihrem/Ihrer Mentor:in und Ihrem/Ihrer Betreuer:in. Das Abschlusskolloquium soll innerhalb von acht Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit stattfinden. Sprechen triftige Gründe dagegen, ist ein formloser Antrag per E-Mail an das Prüfungssekretariat zu stellen.
Was muss ich hinsichtlich meines Einschreibungsstatus beachten?
Es ist zwingend erforderlich, dass Sie am Tag Ihres Abschlusskolloquiums im Studiengang BSc Biologie eingeschrieben sind!
Besteht die Möglichkeit, dass Sie das Modul „Bachelorarbeit und Abschlusskolloquium“ über einen Semesterwechsel hinweg absolvieren, müssen Sie sicherstellen, dass Sie bis zum Termin des Abschlusskolloquiums im Studiengang immatrikuliert sind. Das gilt auch für den Fall, dass das Kolloquium, z.B. wegen einer Erkrankung einer beteiligten Person, verschoben werden muss.
Wie melde ich das Abschlusskolloquium an?
Nach der Anmeldung zur Bachelorarbeit erhalten Sie zusammen mit dem Zulassungsschreiben das „Anmeldeformular für das Abschlusskolloquium“. Darauf vermerken Sie den vereinbarten Termin und lassen das Formular von den Mitgliedern Ihrer Prüfungskommission unterschreiben. Grundsätzlich ist das Anmeldeformular zusammen mit der elektronischen Version der Bachelorarbeit einzureichen.
Die Anmeldung des Abschlusskolloquiums ist verbindlich. Steht zum Zeitpunkt der Abgabe noch kein Termin fest, ist die Anmeldung spätestens fünf Arbeitstage vor dem Termin des Abschlusskolloquiums beim Prüfungssekretariat einzureichen. Andernfalls ist nicht ausgeschlossen, dass der Termin kurzfristig verschoben werden muss.
Wo soll das Abschlusskolloquium stattfinden?
Solange die „Corona-Epidemie-Hochschulverordnung“ ihre Gültigkeit behält, empfehlen wir grundsätzlich die Durchführung des Abschlusskolloquiums via Zoom-Videokonferenz.
Findet Ihr Abschlusskolloquium in Präsenz statt, muss es innerhalb der Räumlichkeiten des Departments für Biologie stattfinden. Dies gilt auch im Falle einer externen Bachelorarbeit. Für die Einrichtung eines Zoom-Meetings bzw. die Organisation eines Raumes sind Sie selbst zuständig. Informationen zur Raumbelegung am Department für Biologie finden Sie hier.
Welche Funktion hat mein:e Mentor:in im Abschlusskolloquium?
Ihr:e Mentor:in übernimmt in der Regel den Vorsitz der Prüfungskommission, der außerdem der/die (interne) Betreuer:in Ihrer Bachelorarbeit und der/die Zweitgutachter:in angehören. Der/die Zweitgutachter:in nimmt in der Regel nicht am Abschlusskolloquium teil.
Kann an meinem Abschlusskolloquium ein:e Beisitzer:in teilnehmen?
Soll z. B. Ihr:e externe:r Betreuer:in an Ihrem Abschlusskolloquium teilnehmen, stellen Sie einen „Antrag auf Zulassung eines Beisitzers/einer Beisitzerin beim Abschlusskolloquium“. Dieser Antrag muss spätestens bei Abgabe Ihrer Bachelorarbeit eingereicht werden.
Im Abschlusskolloquium ist immer nur ein:e Beisitzer:in zugelassen. Er/Sie muss die entsprechende Bachelorprüfung oder eine vergleichbare oder höherwertige Prüfung abgelegt haben und sachkundig sein. Ein:e Beisitzer:in hat nur beratende Funktion und kein Stimmrecht bei der Notenfindung.
Mentor:in und (interne:r) Betreuer:in müssen dem Antrag auf Beisitzer:in zustimmen.
Modulbeschreibung, Formulare und wichtige Informationen