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FAQ zum Nachweis von Prüfungsunfähigkeit

Liebe Studierende,
hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema "Nicht-Teilnahme an einer Prüfung". Noch offene Fragen beantwortet das Team des BSc-Prüfungsamts gerne während der telefonischen Sprechzeiten.

Ich kann an einer Prüfung nicht teilnehmen, weil ich krank bin.
Was muss ich tun?

Bitte reichen Sie ein Attest (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) beim BSc-Prüfungsamt ein. Gerne können Sie das Formblatt "Ärztliches Attest" verwenden, das auch Erläuterungen für den ausstellenden Arzt  bzw. die ausstellende Ärztin enthält. Alternativ kann ein Vordruck der Praxis verwendet werden, auf dem die Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit frei formuliert sein kann.

Senden Sie Ihr Attest als Scan (alternativ als Handyphoto) an biobachelor-paSpamProtectionuni-koeln.de. Die Frist zur Abgabe des Attestes endet am 7. Arbeitstag nach dem Termin der Prüfung um 23:59 Uhr.

In Zweifelsfällen kann die Vorlage eines vertrauensärztlichen Attests verlangt werden.

Ich möchte mich von einer Prüfung abmelden.
Ist das kurzfristig möglich?

Abmeldungen sind nur über KLIPS und nur bis 7 Tage vor dem Prüfungstermin möglich.
Können Sie wegen eines triftigen Grundes (außer Krankheit) kurzfristig an einem Prüfungstermin nicht teilnehmen, beantragen Sie bitte beim BSc-Prüfungsamt per E-Mail die Aussetzung der betroffenen Prüfung. Begründen Sie Ihr Anliegen und legen einen aussagekräftigen Nachweis vor.