Jump to main content

Wahlpflichtmodule I und II

Die Wahlpflichtmodule I und II (MN-B-WP I und MN-B-WP II) sind jeweils 8-wöchige Blockveranstaltungen (inkl. 1 Woche Vorbereitungszeit, s.a. Zeitpläne). Die Kontaktzeiten können bzgl. der Verteilung auf die einzelnen Veranstaltungsformen (Vorlesung, Übung, Seminar) variieren. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Modulbeschreibung.

Beachte: Eine Abmeldung von Modulen ist nur vor Beginn des jeweiligen Moduls möglich. Wenden Sie sich hierzu an die Koordinatorin für Studium und Lehre Dr.' Anna Lena Biel

Wichtige Infos

(Vorzeitige) Zulassung zum Wahlpflichtbereich

Das Wahlpflichtstudium kann regulär erst begonnen werden, wenn alle 12 Module des Pflichtbereichs erfolgreich abgeschlossen sind (gemäß Prüfungsordnung, Anhang 1).

Eine vorzeitige Belegung von Wahlpflichtmodulen ist jedoch möglich, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Für alle 12 Pflichtmodule liegen die Prüfungsvoraussetzungen vor
  • Mindestens 8 der 12 Pflichtmodule sind erfolgreich abgeschlossen

Die Belegung von Wahlpflichtmodulen in KLIPS gilt als Antrag auf vorzeitige Zulassung. (Ein gesonderter Antrag per E-Mail wie bisher ist ab dem SoSe 26 nicht mehr erforderlich.)

Stichtage für die Belegung und Prüfung der Voraussetzungen:

  • Wintersemester: 15. September, 23:59 Uhr
  • Sommersemester: 15. März, 23:59 Uhr

An diesen Terminen prüft das Prüfungsamt die Voraussetzungen:

  • Sind sie erfüllt, bleiben Ihre Belegwünsche bestehen und es erfolgt eine Platzvergabe nach Verfügbarkeit.
  • Sind sie nicht erfüllt, werden die Belegwünsche gelöscht. (Sie erhalten eine automatisierte Bestätigung über KLIPS.)

Nach dem Stichtag ist keine vorzeitige Zulassung mehr möglich. Zu spät abgegebene Belegwünsche werden gelöscht.

Bei regulärer Zulassung ist die Belegung bis zum Ende der Belegphase möglich.

Wenn eine (vorzeitige) Zulassung zum Wahlpflichtbereich erst nach den oben genannten Stichtagen möglich ist, können ggf. freie Plätze in den WP II (2. Semesterhälfte) bis zu folgenden Stichtagen vergeben werden:

  • 01. November im Wintersemester
  • 01. Mai im Sommersemester

Bitte senden Sie in diesem Fall eine E-Mail an die Studiengangkoordination und geben Ihre Belegwünsche einschließlich der Priorisierung an. Sie werden per S-Mail über die Zuteilung der Modulplätze für das WP II benachrichtigt.

Belegung der Wahlpflichtmodule

Wahlpflichtmodule belegen Sie über KLIPS 2 mit Hilfe der Applikation "Studienstatus".

Sie müssen jeweils ein WP I und ein WP II absolvieren. Sie müssen nicht zwingend beide Module innerhalb eines Semesters belegen.

Alle Plätze für WP I und WP II werden gemeinsam in einer Belegphase (2. KLIPS Belegphase) gewählt. Genaue Zeitangaben zu den Belegphasen finden Sie auf dem betreffenden Semesterwochenplan für das 5. und 6. Fachsemester.

Wenn eine (vorzeitige) Zulassung zum Wahlpflichtbereich erst nach den oben genannten Stichtagen erfolgt, können ggf. freie Plätze in den WP II (2. Semesterhälfte) bis zu folgenden Stichtagen vergeben werden:

  • 01. November im Wintersemester
  • 01. Mai im Sommersemester

Die Zuteilung der Modulplätze erfolgt in diesem Fall durch die Studiengangkoordination. Sie werden per S-Mail über die Zuteilung der Modulplätze für das WP II benachrichtigt.

Unter den hinterlegten Links finden Sie Online-Hilfen für die Abgabe von Belegwünschen und die Priorisierung der Belegwünsche.

Die Chance auf einen Modulplatz steigt mit der Anzahl der Module, für die Sie einen Belegwunsch abgeben. Sie sollten daher mindestens für drei Module pro Semesterhälfte Belegwünsche abgeben und diese anschließend priorisieren. Für Module, an denen Sie definitiv nicht teilnehmen würden, sollten Sie natürlich keinen Belegwunsch abgeben.

Prüfungsanmeldung ab WiSe 24/25

Eine  Modulabschlussprüfung im Wahlpflichtbereich setzt sich aus zwei bis drei Prüfungselementen (Referat + Klausur + ggf. Hausarbeit) zusammen.

Ab dem WiSe 24/25 gilt: Für jedes Prüfungselement müssen Sie sich eigenständig in KLIPS 2 anmelden. Für jedes Prüfungselemet gilt eine An- und Abmeldefrist von 7 Tagen vor dem Klausurtermin.

Hinweise zum Verbesserungsversuch

Gemäß § 18 Abs. 5 Satz 4 der Prüfungsordnung vom 08.01.2024 kann für beide Klausuren der Wahlpflichtmodule I und II jeweils ein Verbesserungsversuch beantragt werden.

Dieser Antrag ist spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe der vorläufigen Ergebnisse im Prüfungsamt zu stellen.

Der Verbesserungsversuch hat zum nächsten Prüfungstermin stattzufinden. Ein Verbesserungsversuch verfällt, wenn dieser aufgrund von Krankheit oder aus einem anderen Grund nicht wahrgenommen werden kann. Gewertet wird die bessere der beiden Prüfungsleistungen.

Bei einer Doppelbelegung von WP I oder WP II (nur auf Antrag und mit anerkanntem Grund möglich), steht Ihnen nur ein Verbesserungsversuch zur Verfügung.

Modulbeschreibungen Wintersemester MN-B-WP I und MN-B-WP II

Wichtig: Die Modulbeschreibungen MN-B-WP I und MN-B-WP II für laufende bzw. vergangene Semester dienen "nur" der groben Orientierung in Bezug auf das zukünftige Modulangebot, da sowohl das generelle Angebot von Modulen als auch deren spezifische Inhalte in aufeinanderfolgenden Winter- bzw. Sommersemestern variieren können. Bitte beachten Sie daher unbedingt, auf welches Semester sich die jeweilige Modulbeschreibung bezieht (erkennbar an den Klausurterminen).

1. Semesterhälfte

2. Semesterhälfte


Modulbeschreibungen Sommersemester MN-B-WP I und MN-B-WP II

Wichtig: Die Modulbeschreibungen MN-B-WP I und MN-B-WP II für laufende bzw. vergangene Semester dienen "nur" der groben Orientierung in Bezug auf das zukünftige Modulangebot, da sowohl das generelle Angebot von Modulen als auch deren spezifische Inhalte in aufeinanderfolgenden Winter- bzw. Sommersemestern variieren können. Bitte beachten Sie daher unbedingt, auf welches Semester sich die jeweilige Modulbeschreibung bezieht (erkennbar an den Klausurterminen).

SoSe 1. Semesterhälfte

SoSe 2. Semesterhälfte