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Wahlpflichtmodule I und II


Die Wahlpflichtmodule I und II (MN-B-WP I und MN-B-WP II) sind jeweils 8-wöchige Blockveranstaltungen (inkl. 1 Woche Vorbereitungszeit, s.a. Zeitpläne). Die Kontaktzeiten können bzgl. der Verteilung auf die einzelnen Veranstaltungsformen (Vorlesung, Übung, Seminar) variieren. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Modulbeschreibung. Beachte: Eine Abmeldung von Modulen ist nur vor Beginn des jeweiligen Moduls möglich. Wenden Sie sich hierzu an die Koordinatorin für Studium und Lehre Dr.' Ann-Katrin Ullrich.

Wichtiger Hinweis: Die Modulbeschreibungen MN-B-WP I und MN-B-WP II für laufende bzw. vergangene Semester dienen "nur" der groben Orientierung in Bezug auf das zukünftige Modulangebot, da sowohl das generelle Angebot von Modulen als auch deren spezifische Inhalte in aufeinanderfolgenden Winter- bzw. Sommersemestern variieren können. Bitte beachten Sie daher unbedingt, auf welches Semester sich die jeweilige Modulbeschreibung bezieht (erkennbar an den Klausurterminen).

Zulassung zum Wahlpflichtstudium
Gemäß Anhang 1 der Prüfungsordnung kann das Wahlpflichtstudium erst aufgenommen werden, wenn die 12 Module des Pflichtbereichs erfolgreich abgeschlossen wurden.

Unter bestimmten Bedingungen können Sie die vorzeitige Zulassung zum Wahlpflichtstudium beantragen, obwohl Sie die oben genannte Voraussetzung nicht  erfüllen. Ihrem Antrag wird gemäß Beschluss des Prüfungsausschusses unter folgenden Bedingungen stattgegeben:

(i) Für alle 12 Module des Pflichtstudiums (= Module der ersten vier Fachsemester laut Studienplan) liegen die Prüfungsvoraussetzungen vor.
(ii) Die 9 Module, die den ersten drei Fachsemestern zugeordnet sind (Biologie I/A, II/A, I/B, II/B, III/A und III/B sowie Mathematik, Allgemeine und Anorganische Chemie und Organische Chemie), sind erfolgreich abgeschlossen.

Wenn Sie vorzeitig zum Wahlpflichtstudium zugelassen werden möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail ausschließlich über Ihren S-Mail-Account an das BSc-Prüfungsamt (biobachelor-paSpamProtectionuni-koeln.de) mit einem formlosen Antrag.
Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, stellen Sie Ihren Antrag bitte nur dann, wenn Sie spätestens bei Beginn des gewählten Wahlpflichtmoduls beide genannten Bedingungen erfüllen (können).

Hinweis für Studierende, die in der Vergangenheit nach der "alten" Regelung vorzeitig zum Wahlpflichtstudium zugelassen worden sind (vorzeitige Zulassung erfolgte bis einschließlich Wintersemester 2022/2023): Wenn ihr Antrag auf vorzeitige Zulassung zum Wahlpflichtstudium bereits bewilligt wurde, bleibt diese Zulassung erhalten, auch wenn mit dem Sommersemester 2023 eine neue Regelung in Kraft getreten ist, die andere Voraussetzungen für die vorzeitige Zulassung fordert.

 

Hinweis zum Verbesserungsversuch:
Gemäß § 20 Abs. 5b Satz 8 der Prüfungsordnung vom 26.08.2015 kann für eine der beiden Klausuren der Wahlpflichtmodule I und II ein Verbesserungsversuch beantragt werden. Dieser Antrag ist spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe der vorläufigen Ergebnisse im Prüfungsamt zu stellen. Der Verbesserungsversuch hat zum nächsten Prüfungstermin stattzufinden. Gewertet wird die bessere der beiden Prüfungsleistungen.

Modulbeschreibungen Wintersemester MN-B-WP I und MN-B-WP II

1. Semesterhälfte

2. Semesterhälfte

Modulbeschreibungen Sommersemester MN-B-WP I und MN-B-WP II

1. Semesterhälfte

2. Semesterhälfte

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