Wahlpflichtmodule I und II
Die Wahlpflichtmodule I und II (MN-B-WP I und MN-B-WP II) sind jeweils 8-wöchige Blockveranstaltungen (inkl. 1 Woche Vorbereitungszeit, s.a. Zeitpläne). Die Kontaktzeiten können bzgl. der Verteilung auf die einzelnen Veranstaltungsformen (Vorlesung, Übung, Seminar) variieren. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Modulbeschreibung. Beachte: Eine Abmeldung von Modulen ist nur vor Beginn des jeweiligen Moduls möglich. Wenden Sie sich hierzu an die Koordinatorin für Studium und Lehre Dr.' Ann-Katrin Ullrich.
Wichtiger Hinweis: Die Modulbeschreibungen MN-B-WP I und MN-B-WP II für laufende bzw. vergangene Semester dienen "nur" der groben Orientierung in Bezug auf das Modulangebot des jeweiligen Semesters, da sowohl das generelle Modulangebot als auch spezifische Inhalte in aufeinanderfolgenden Winter- bzw. Sommersemestern variieren können. Bitte beachten Sie daher unbedingt, auf welches Semester sich die jeweilige Modulbeschreibung bezieht (erkennbar an den Klausurterminen).
Zulassung zum Wahlpflichtstudium (Vertiefungsstudium)
Gemäß Anhang 1 der Prüfungsordnung kann das Vertiefungsstudium erst aufgenommen werden, wenn die 12 Module des Pflichtbereichs erfolgreich abgeschlossen wurden.
Eine vorzeitige Zulassung zum Vertiefungsstudium kann bei Fehlen dieser Voraussetzung beim Prüfungssekretariat schriftlich beantragt werden. Einem solchen Antrag wird gemäß Beschluss des Prüfungsausschusses unter folgenden Bedingungen stattgegeben:
(i) Für alle 12 Module des Pflichtstudiums (= Module der ersten vier Fachsemester) liegen die Prüfungsvoraussetzungen vor.
(ii) Neun der 12 Module des Pflichtstudiums sind erfolgreich abgeschlossen.
(iii) An allen Modulprüfungen der maximal drei Module, die noch nicht erfolgreich abgeschlossen sind, muss teilgenommen worden sein, es sei denn, es sprachen triftige Gründe (z.B. Krankheit) dagegen. Abmeldungen sind keine triftigen Gründe.
Achtung! Die Bedingungen zur vorzeitigen Zulassung zum Vertiefungsstudium ändern sich mit der Zulassung zu den Wahlpflichtmodulen des Sommersemesters 2023 wie folgt:
(i) Für alle 12 Module des Pflichtstudiums (= Module der ersten vier Fachsemester) liegen die Prüfungsvoraussetzungen vor.
(ii) Die 9 Module, die den ersten drei Fachsemestern zugeordnet sind (Biologie I/A, II/A, I/B, II/B, III/A und III/B sowie Mathematik, Allgemeine und Anorganische Chemie und Organische Chemie), sind erfolgreich abgeschlossen.
(iii) entfällt
Ein Antrag auf vorzeitige Zulassung kann erst gestellt werden, wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind. Sie müssen spätestens bis zum Beginn des betreffenden Wahlpflichtmoduls vorliegen. Einen Vordruck für den Antrag auf vorzeitige Zulassung zum Wahlpflichtstudium (Vertiefungsstudium) finden Sie [hier].
Hinweis zum Verbesserungsversuch:
Gemäß § 20 Abs. 5b Satz 8 der Prüfungsordnung vom 26.08.2015 kann für eine der beiden Klausuren der Wahlpflichtmodule I und II ein Verbesserungsversuch beantragt werden. Dieser Antrag ist spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe der vorläufigen Ergebnisse im Prüfungssekretariat zu stellen. Der Verbesserungsversuch hat zum nächsten Prüfungstermin stattzufinden. Gewertet wird die bessere der beiden Prüfungsleistungen.
Modulbeschreibungen Wintersemester MN-B-WP I und MN-B-WP II
1. Semesterhälfte
2. Semesterhälfte
Modulbeschreibungen Sommersemester MN-B-WP I und MN-B-WP II
1. Semesterhälfte