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Praxisorientierte Lehrveranstaltungen (MN-B-POL)

 

Mit Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung 2024 zum 01. April 2024 sind die POL nicht mehr Bestandteil des Studienplans.

POL-Leistungen, die Sie vor dem 31. März 2024 bereits absolviert haben, können Sie gegen Vorlage entsprechender Nachweise beim Prüfungsamt im Rahmen des Studium Integrale oder als "Sonstige Leistungen" anerkennen lassen.