Regelungen Module/Generalbelegung
Was ist die 3-Semester-Regel?
Die 3-Semester-Regel ist durch §15 Abs. 9 a) der Prüfungsordnung geregelt.
Sie ist eine essentielle Regelung des Studiengangs, die für alle Module des Pflichtbereichs gilt. Eine Nichtbeachtung kann zur Exmatrikulation führen.
Die Regelung besagt, dass Sie den ersten Prüfungsversuch in einem Modul spätestens 3 Semester nach dem Semester antreten müssen, in dem das Modul auf dem Studienverlaufsplan steht.
Wichtig: Die 3-Semester-Regel bezieht sich nicht auf den Zeitpunkt, zu dem ein Modul erfolgreich abgeschlossen werden muss, sondern auf den spätesten Zeitpunkt für den Erstversuch!
Beispiel:
Das Modul Bio I/A ist im Studienverlaufsplan dem 1. Semester zugeordnet. Sie haben nach dem ersten Semester drei Semester Zeit, den ersten Prüfungsversuch zu absolvieren. Das heißt, dass Sie spätestens im 4. Semester den ersten Prüfungsversuch unternehmen müssen. Da das Modul Bio I/A immer nur im Wintersemester angeboten wird, müssen Sie spätestens im 3. Semester die Prüfungsvoraussetzungen erbringen. Spätestens die 2. Nachprüfung im folgenden Jahr muss wahrgenommen werden. Ein Rücktritt von dieser Prüfung ist dann nicht möglich.
Warum gibt es die 3-Semester-Regel?
Der Studiengang B.Sc. Biologie ist sehr praxisorientiert. In den meisten Modulen ist der Praxisanteil somit vergleichsweise hoch. Der Studiengang ist zudem sehr groß und die Studierenden müssen gleichmäßig auf die Praktika verteilt werden. Um für alle Studierenden die Studierbarkeit in sechs Semestern (Bologna-Reform) und einen überschneidungsfreien Stundenplan zu ermöglichen, ist somit die Einhaltung des Studienverlaufsplans essentiell. Dies wird über die 3-Semester-Regel gewährleistet.
Ist eine Aussetzung der 3-Semester-Regel möglich?
Die Fristen der 3-Semester-Regel verlängern sich bei triftigenGründen (s. Prüfungsordnung, §15, Abs. 9a). Wenn Sie die Verlängerung beantragen möchten, senden Sie bitte einen formlosen Antrag ans Prüfungsamt.
Was ist die Folgeversuchsregelung?
Die Folgeversuchsregelung ist durch §15 Abs. 9 b) der Prüfungsordnung geregelt.
Sie ist eine essentielle Regelung des Studiengangs, die für alle Module des Pflichtbereichs gilt. Eine Nichtbeachtung kann zur Exmatrikulation führen.
Die Regelung besagt, dass Sie bei Nichtbestehen des Erstversuchs einer Prüfung entweder den ersten oder den zweiten folgenden Prüfungstermin wahrnehmen müssen. Ab dem dritten Prüfungstermin nach dem Erstversuch müssen Sie ggf. alle weiteren folgenden Termine wahrnehmen.
Ich habe ein Modul begonnen, kann es aber nicht zu Ende führen. Kann ich abgemeldet werden?
Eine Abmeldung von einem Modul ist nach dem Beginn des praktischen Modulteils nicht mehr möglich. Wenn Sie ein Modul aus beliebigen Gründen abbrechen, wird Ihnen am Ende des Semesters ein „nicht teilgenommen“ in KLIPS verbucht. Dies hat keine negative Auswirkung auf Ihr Studium.
Sie können (bzw. müssen) das Modul im kommenden Semester erneut belegen. Aufgrund der 3-Semester-Regel müssen Sie spätestens dann die Klausurzulassung erreichen und den ersten Prüfungsversuch unternehmen (§15 Abs. 9 a) der Prüfungsordnung 2024).
Ist es möglich, ein Modul zu wiederholen, in dem ich die Prüfungsvoraussetzungen bereits erreicht habe?
Sofern ausreichend Plätze verfügbar sind, ist die erneute Teilnahme an einem Modul möglich. Eine erneute Anmeldung über KLIPS ist nicht mehr notwendig, sofern die erfolgreiche Teilnahme bereits verbucht worden ist. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Modulorganisation.
Falls im Modul nicht genügend Plätze vorhanden sind, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, dass Sie zumindest Zugang zum ILIAS-Kurs und den aktuellen Lehrmaterialien bekommen. Bitte wenden Sie sich dafür ebenfalls an die Modulorganisation.
Muss ich an allen Prüfungsterminen teilnehmen?
Sie müssen zu Beginn Ihres Studiums nicht sofort alle Prüfungen mitschreiben. Wann Sie zur Teilnahme an Prüfungen verpflichtet sind, regelt die Prüfungsordnung.
Bitte beachten Sie dazu die 3-Semester-Regel und die Folgeversuchsregelung (siehe oben oder in der PO §15 Abs. 9).
Kann ich Prüfungstermine aussetzen, wenn ich eine Teilnahmeverpflichtung habe?
Um bei einer bestehenden Teilnahmeverpflichtung einen Prüfungstermin auszusetzen, muss ein anerkannter Grund nachgewiesen werden. Gründe können zum Beispiel sein:
- Eine durch das externe Berufspraktikum begründete Abwesenheit
- Ein Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus-Programms
- Vorbereitung auf oder Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf (gilt nur für Spitzensportler*innen)
- Überschneidung mit Prüfungsterminen am selben Tag
- Überschneidung mit Lehrveranstaltungen am selben Tag, bei denen Anwesenheitspflicht besteht
Wieso wurde mir ein „nicht teilgenommen“ verbucht, obwohl ich mich nicht zur Prüfung angemeldet hatte?
Höchstwahrscheinlich waren Sie gemäß der Folgeversuchsregelung (§15 Abs. 9b) der Prüfungsordnung (s.o) zur Teilnahme an der Klausur verpflichtet. In einem solchen Fall werden Sie durch das Prüfungsamt nachträglich zur Prüfung angemeldet und es wird ein „nicht teilgenommen“ verbucht. Bitte denken Sie daran, sich zur nächsten Prüfung selbstständig anzumelden.
Ich habe eine Prüfung dreimal nicht bestanden. Ist mein Studium jetzt beendet?
Im Studiengang BSc Biologie stehen Ihnen im Studienverlauf für alle Module insgesamt drei „Joker“ zur Verfügung. Haben Sie eine Prüfung zum dritten Mal nicht bestanden, können Sie den Prüfungsanspruch wiederherstellen, indem Sie einen Joker für dieses Modul beantragen. Bitte senden Sie einen formlosen Antrag per E-Mail an das Prüfungsamt mit dem Betreff "Jokerantrag: MATRIKELNUMMER MODUL".
Die Frist für die Beantragung eines Jokers beträgt 3 Monate ab der Mitteilung durch das Prüfungsamt, dass kein Prüfungsanspruch mehr besteht. In der Zwischenzeit dürfen Sie nicht an Prüfungen teilnehmen und es ruhen ggf. bestehende Teilnahmeverpflichtungen für Folgeversuche.
Je nach Ihrem individuellen Bedarf können Sie alle Joker für ein einziges Modul einsetzen oder für unterschiedliche Module.
Sobald Sie 140 CP erreicht haben, erhalten Sie einen vierten zusätzlichen Prüfungsversuch.